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January 8, 2022
·
Schulleben

Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien im Januar 2022

Von
R. Hellstern

Mit Schreiben vom 05. Januar 2022 informierte das Kultusministerium über den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien. Die wichtigsten Punkte sind die Ausweitung der Testpflicht und die Möglichkeit zum Übergang zum Fernunterricht.

Testungsplan

In der ersten Woche nach den Schulferien finden tägliche Testungen statt. Am Hohenstaufen Gymnasium in den Klassenstufen 5-10 in der ersten Stunde. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen in der 3. Stunde im Rahmen des Unterrichts.

Ab der zweiten Schulwoche wird montags, mittwochs und freitags in der 1. Stunde bzw. in der 3. Stunde (Jg. 1 und 2) getestet.

Die Kultusministerin bittet darum, dass sich alle Schülerinnen und Schüler am Wochenende schon einmal testen lassen, bevor sie am Montag Morgen in die Schule kommen. Die Schulleitung schließt sich diese Bitte an.

Testpflicht

Die Testpflicht wurde ausgeweitet. Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch

  • für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. "Booster-Impfung" sowie
  • für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Alle anderen Personen müssen sich testen lassen bzw. einen aktuellen Test nachweisen. Da diese Ausnahmeregelungen bisher noch nicht so dokumentiert wurden, ist ein Nachweis notwendig, am Montag bei der betroffenen Lehrkraft vor der Testung, ab Dienstag zusätzlich im Sekretariat, damit die Listen aktualisiert werden können.

Präsenz- und Fernunterricht

In Abhängigkeit von der schulischen Infektionsentwicklung kann die Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vorübergehen für einzelne Klassen, Lerngruppen oder die ganze Schule in den Fernunterricht übergehen. UPDATE: Seit dem 02.02.2022 ist ein Übergang einzelner Klassen in den Fernunterricht auch nach häufigem Infektionsgeschehen nicht mehr vorgesehen.

Maskenpflicht

Es gelten weiterhin die Regelungen zur Maskenpflicht, die vor den Weihnachtsferien gegolten haben. Es wird noch einmal deutlich daraufhin gewiesen, dass auch außerhalb der Schulgebäude die Maske getragen werden muss, sofern nicht mindestens 1,5 m Abstand eingehalten wird.

Information

Da die Schulleitung für Klassen, in denen es eine Infektionen gab, Maßnahmen ergreifen muss, informieren Sie umgehend die Schulleitung über das Sekretariat, wenn Ihr Kind aufgrund einer Covid-19-Infektion oder einer Absonderungsanordnung nicht am Unterricht teilnehmen kann.

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