Wir weisen auf die Änderungen ab 18. Oktober 2021 hin, die uns heute zugegangen sind:
Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und
Betreuungsraum.
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser
Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt.
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