Mit dem neuesten Schreiben des Kultusministeriums wurden wir über eine Lockerung der Maskenpflicht ab Montag informiert. Es gilt:
Sofern die 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten ist, entfällt die Maskenpflicht im Freien.
Liegt die 7-Tage Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis unter 35und gab es an der Schule in der vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht jedoch bestehen.
Die aktuell an unserer Schule geltenden Regelungen finden Sie hier.
Beachten Sie dazu auch das Schreiben der Schulleitung vom 18.06.2021