Was seit drei Tagen über die Medien zu erfahren war, haben wir nun auch schriftlich aus dem Kultusministerium erhalten:
"In vielen Lebensbereichen, auch im öffentlichen Personenverkehr, ist das Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen bereits etabliert. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist. Es ist sehr ratsam, den zusätzlichen Schutz, den medizinische Masken bieten, auch an den Schulen zu nutzen. Eine entsprechende Verpflichtung, solche medizinischen Masken zu tragen, wurde deshalb nun auch für alle Schulen in die Corona-Verordnung aufgenommen."
Bitte geben Sie Ihrem Kind ab Montag, den 22.03.2021 eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung mit. Diese können auch für den Preis von EUR 0,50 im Sekretariat erworben werden. Viele Discounter und Drogeriemärkte bieten solche medizinischen Masken zu günstigen Preisen an, teilweise auch in Kindergrößen. Idealerweise geben Sie Ihren Kindern Masken nach dem FFP2 oder KN95-Standard mit, weil diese die größte Schutzwirkung für alle haben.
Auch würden wir es sehr begrüßen, wenn noch mehr Eltern ihr Einverständnis zu Testungen erklären würden. Die ersten Schnelltests wurden problemlos durchgeführt. Die Einverständniserklärungen gingen Ihnen per Email zu.
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